Bestattungsarten

Halbanonyme Sarg- und Urnen Rasenreihengrabstätten

 

Werden der Reihe nach mit 1 Person belegt.

Ruhezeiten sind nicht verlängerbar.

Name und Sterbetag wird auf einem Messingschild

an der Stehle angebracht.

Die Gräber sind grasbewachsen.

Blumenschmuck wird an der Stehle niedergelegt.

 

Sarg Rasenreihengrab

Ruhezeit: 30 Jahre

Kosten: 1.730 €

 

Urnen Rasenreihengrab

Ruhezeit: 25 Jahre

Kosten: 1.090 €

 

Vorteil: Kein Grabstein und keine Grabpflege nötig.

Nachteil: Keine Stelle für Trauerarbeit.

Urnenwahlgrabstätten

 

Werden in der Regel mit 2 Personen belegt.

Ruhezeiten sind verlängerbar.

Name und Sterbetag werden auf einem Grabstein angebracht.

Die Gräber müssen bepflanzt und gepflegt werden.

 

 

 

 

Ruhezeit: 25 Jahre je Grabstelle

Kosten: 315 € + 12,60 € / Jahr Verlängerung

 

Beispiel:

 

Grab 1 ab 2021 bis 2046                         315,00 €

+ 12 Jahre Verlängerung bis 2058            151,20 €

+ Grab 2 ab 2033 bis 2058                           315,00 €

= Kosten für 2 Urnenwahlgrabstätten          781,20 €

 

Vorteil: Stelle für Trauerarbeit.

Nachteil: Kosten für Grabstein und Grabpflege.

Sargwahlgrabstätten

 

Werden in der Regel mit 2 Personen belegt.

Es können maximal 4 Urnen zusätzlich beigesetzt werden.

 

 

 

 

Ruhezeit: 30 Jahre je Grabstelle

Kosten (Sarg): 540 € + 18 € / Jahr Verlängerung

 

Beispiel:

 

Grab 1 (Sarg) ab 2021 bis 2051                 540,00 €

+ 12 Jahre Verlängerung bis 2063               216,00 €

Grab 2 (Sarg) ab 2033 bis 2063                      540,00 €

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Vorteil: Es ist nur ein Grab zu pflegen

Nachteil: Für das gesamte Grab müssen die Gebühren für die längste Ruhezeit nachentrichtet werden. Auf dem Grabstein müssen die Daten der Verstorbenen nachgetragen werden.

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Reihengrabstätten (Urne oder Sarg)

 

Werden der Reihe nach mit 1 Person belegt.

In Sarggräber kann innerhalb von 5 Jahren eine weitere Urne bestattet werden da diese eine Laufzeit von 25 Jahren haben.

Die Ruhezeiten kann nicht verlängert werden.

 

 

 

 

 

Ruhezeit: 30 Jahre

Kosten für Kindergrabstätten (bis 5 Jahre) und Totgeburten: 190 €

Kosten für Grabstätten für Kinder über 5 Jahre und Erwachsene: 405 €